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“... genau das, was wir uns unter einem Whirlpool vorgestellt haben.”
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ÜBER UNS > AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

HotSpring Austria Vertriebs GmbH
In der vorliegenden Fassung gültig ab Februar 2010
1. Geschäftsbedingungen:
Unsere Verträge kommen ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte. Änderungen sind lediglich in schriftlicher Form zulässig, auch das Abgehen von der Schriftform hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
2. Vertragsabschluß:
Der Vertragsabschluß erfolgt mit Unterfertigung des Auftrages. Unsere Angebote sind unverbindlich. Die angebotenen Waren verfügen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, über die handelsübliche Qualität.
3. Lieferung:
Bei Abholung der Ware durch den Kunden geht jegliche Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Beladevorganges auf den Kunden über. Wird hingegen die Lieferung von HotSpring durchgeführt geht Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Abladevorganges auf den Kunden über.
Die Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.
Der Kunde hat die Abrufung der Ware bis zu dem im Auftrag schriftlich festgehaltenen Termin durchzuführen. Erfolgt die Abrufung nicht bis zu diesem Termin ist der Kaufpreis mit Ablauf dieses Tages dennoch fällig. HotSpring ist berechtigt ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu verrechnen.
HotSpring ist nur bis zum festgelegten Abrufungstermin verpflichtet, das bestellte Modell zu liefern. Nach Ablauf der Abrufungsfrist ist HotSpring lediglich verpflichtet statt dem beauftragten Modell ein möglichst gleichwertiges Modell zu liefern. Der Kunde ist damit einverstanden, daß die Eigenschaften der Ware im Ausmaß der einschlägigen Norm variieren können.
4. Zahlung, Verzug:
Die Bezahlung der Rechnungen hat bar zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist HotSpring berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monate zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung von Forderungen der HotSpring notwendigen Kosten zu ersetzen.
5. Eigentumsvorbehalt, vollständige Bezahlung:
Sämtliche von HotSpring gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und damit verbundener Kosten Eigentum von HotSpring. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware besteht kein Anspruch auf Service- und Kundendienstleistungen und kein Garantieanspruch. Dem Kunden ist es untersagt, Dritten irgendwelche Rechte (z.B. Pfandrecht) an unseren Waren einzuräumen. Erhält der Kunde für die Übertragung von Rechten an dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren eine Gegenleistung so tritt er diese bereits jetzt an uns ab bzw. verpflichtet er sich, diese Gegenleistungen an uns auszufolgen.
6. Mangel, Schaden, Aufrechnung:
Die uns treffende allgemeine Schadenersatzpflicht nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt; der Ersatz von Folgeschäden aus einer Nicht- oder Schlechtererfüllung ist ausgeschlossen. Nur der unmittelbare Schaden wird ersetzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird ausgeschlossen, sofern der Kunde selbst Unternehmer ist.
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von HotSpring schriftlich anerkannt wurde.
7. Aufstellung:
Der elektrische Anschluß wird nur testweise ausprobiert. Dieser ist nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß nur ein gewerblich befugter Elektriker zur Herstellung eines dauerhaften elektrischen Anschlusses befugt ist und der testweise Anschluß durch HotSpring diesen in keinster Weise ersetzt.
8. Verwendung:
Die von HotSpring gelieferten Waren dienen ausschließlich der privaten Nutzung und sind ausschließlich nur für diese vorgesehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die Waren für eine andere als private Nutzung nicht geeignet sind und für eine andere als private Nutzung seitens HotSpring keinerlei Gewährleistung bzw. Haftung übernommen wird.
9. Einbau und Transport:
Der Kunde bestätigt, daß er bereits vor Vertragsabschluß die technischen Daten, insbesondere Maße und Gewicht der Ware vollständig kennt und bereits vor Auftragserteilung anhand dieser Daten die technische Möglichkeit des Einbaus überprüft hat.
Sollte sich nach Vertragsabschluß herausstellen, daß die beauftragte Ware beim Kunden aus welchen Gründen immer nicht eingebaut werden kann, kann dieser daher daraus keinerlei Rechte ableiten.
Bei Durchführung des Transportes durch HotSpring (keine Abholung) werden die Kosten für Kran und/oder Hilfskräfte vom Kunden getragen.
10. Storno:
Neben den gesetzlich zwingend normierten Rücktrittsmöglichkeiten kann ein Vertragsrücktritt nur mit schriftlicher Zustimmung von HotSpring erfolgen. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in der Höhe von 25% des Kaufpreises fällig.
11. Salvatorische Klausel:
Die Vertragsparteien kommen überein, daß - sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein- diese durch die den Inhalt dieser Bestimmung am nächsten kommende zulässige Bestimmung ersetzt wird.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendes Recht:
Erfüllungsort ist der Sitz von HotSpring in Gunskirchen bei Wels. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.
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